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RG, 01.03.1911 - Rep. III. 79/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur Anwendung des § 542 BGB. im Falle der Miete einer Wohnung mit Zentralheizung. 2. Enthält die Aufforderung, einem bestimmten Mangel "unverzüglich" abzuhelfen, eine genügende Fristsetzung im Sinne des § 542 BGB.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigungsrecht des Mieters; Frist zur Hebung eines Mangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 75, 354
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00
Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag
Indem die Beklagte erneut die unverzügliche Besetzung der Baustelle forderte, verlangte sie nicht nur die Erfüllung der Vertragspflicht nach § 5 Nr. 3 VOB/B, sondern setzte, wie der Hinweis auf die "letzte Fristsetzung" deutlich macht, zugleich eine Frist im Sinne des § 5 Nr. 4 VOB/B. Diese Frist bestimmt sich nach dem Zeitraum, innerhalb dessen ohne schuldhaftes Zögern der angemahnten vertraglichen Verpflichtung nachzukommen ist (vgl. RGZ 75, 354, 357). - LG Bochum, 27.08.2008 - 9 S 73/08
Aufforderungen zur umgehenden Beseitigung der geschilderten Mängel als …
Diese Ansicht beruft sich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 75, 354, 357). - OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Beschlußverfahren; Schadensersatz wegen …
Dem Landgericht ist darin beizupflichten, daß dieser Begriff nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ausgelegt werden kann, weil diese auch für die Auslegung von Rechtsgeschäften gilt (vgl. RGZ 75, 354, 357). - KG, 26.03.2010 - 7 U 123/09
Aufwendungsersatzanspruch bei Selbstvornahme: Wirksamkeit einer Fristsetzung …
Es wird zwar in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine wirksame Fristsetzung auch dann vorliegt, wenn der Gläubiger den Schuldner zur unverzüglichen Leistung auffordert, weil der Begriff "unverzüglich" in § 121 Abs. 1 BGB definiert ist (vgl. RGZ 75, 354, 357; BGH NJW 2002, 1274 zu § 5 Nr. 3,4 VOB/B). - KG, 09.02.2004 - 8 U 160/03
Gewerberaummiete: Erfordernis der Fristsetzung vor fristloser Kündigung wegen …
Nur bei Mängeln, deren Beseitigung dringend ist und die sofort behoben werden können, reicht das Verlangen nach "unverzüglicher" Abhilfe (…Bub/Treier/Grapentin, a.a.O., IV, Rdnr. 149; RGZ 75, 354;… Sternel, 3. Auflage, IV, Rdnr. 463;… Schmidt/Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Auflage, § 543 BGB, Rdnr. 29).